
Gesetzentwurf beschlossen Frankreichs Parlament ebnet Weg für Sterbehilfe
Die Pariser Nationalversammlung hat einen umstrittenen Gesetzentwurf angenommen, der unter gewissen Umständen eine aktive Sterbehilfe von unheilbar Kranken ermöglichen soll. Bis das Gesetz in Kraft tritt, dürfte es aber noch dauern.
Die französische Nationalversammlung hat für einen Gesetzentwurf gestimmt, der den Weg für ein Recht auf Sterbehilfe unter strengen Auflagen freimacht. Die Abgeordneten in Paris stimmten mit 305 zu 199 Stimmen für den Entwurf, der anschließend an den Senat geht. Das Recht, seinem Leben ein Ende zu setzen, soll laut dem in erster Lesung verabschiedeten Text sterbenskranken Menschen zustehen, die bei vollem Bewusstsein sind.
"Der Text ist ausbalanciert und enthält sehr strenge Kriterien", hatte der Abgeordnete Olivier Falorni aus dem Regierungslager vor der Abstimmung betont. Wegen der Bedenken mancher Abgeordneter wurde das ursprünglich geplante Gesetz unterteilt. Ein zweiter Text zum Ausbau der Palliativpflege wurde einstimmig verabschiedet.
Unheilbar krank und hoher Leidensdruck sind Voraussetzungen
Der französische Gesetzentwurf sieht weitreichendere Möglichkeiten zur Sterbehilfe vor, als es sie etwa in Deutschland bislang gibt: Patienten müssen schwer und unheilbar erkrankt sein, sich im fortgeschrittenen oder im Endstadium einer Krankheit befinden und dauerhaft körperlich oder seelisch darunter leiden, wenn sie Sterbehilfe in Anspruch nehmen wollen. Die Krankheit muss von mindestens zwei Ärzten attestiert werden.
Weitere Voraussetzungen sind die volle Urteilsfähigkeit des Patienten, der volljährig sein und seinen festen Wohnsitz in Frankreich haben muss.
Im Regelfall soll der Patient das von einem Arzt verschriebene, zum Tod führende Mittel selbstständig einnehmen. Wenn dieser dazu nicht in der Lage ist, soll aber auch ein Arzt oder ein Pfleger das Mittel verabreichen dürfen.
Inkrafttreten dürfte noch lange dauern
Kritiker des Gesetzes verweisen darauf, dass die Neuregelung psychischen Druck auf kranke Menschen ausüben könne, ihrem Leben ein Ende zu setzen. Der vom rechten Lager dominierte Senat kann das Gesetz noch überarbeiten. Voraussichtlich geht es Anfang 2026 wieder an die Nationalversammlung zurück.
Aktive Sterbehilfe ist in Frankreich derzeit verboten. Präsident Emmanuel Macron hatte sich zu Beginn seiner zweiten Amtszeit für eine gesellschaftliche Debatte und eine Neuregelung ausgesprochen.
Mit Informationen von Michael Strempel, ARD Paris