Brennendes Grablicht auf einem Friedhof

Sachsen-Anhalt Katholische Kirche kritisiert geplante Bestattungsreform in Sachsen-Anhalt

Stand: 29.05.2025 16:13 Uhr

Sachsen-Anhalt will die Sargpflicht lockern und Tuchbestattungen erlauben. Auch Erinnerungsstücke aus Totenasche wie Gedenkdiamanten sollen künftig möglich sein. Die katholische Kirche kritisiert das Vorhaben.

Von MDR SACHSEN-ANHALT

Die katholische Kirche kritisiert die geplante Liberalisierung des Bestattungsgesetzes in Sachsen-Anhalt. Ein gemeinsamer Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von SPD, CDU und FDP sieht vor, die generelle Sargpflicht abzuschaffen. Außerdem soll künftig ein kleiner Teil der Totenasche zur "würdevollen Nutzung in Erinnerungsstücken" verwendet werden dürfen. Möglich wären damit etwa sogenannte Gedenkdiamanten.

Stephan Rether, Leiter des Katholischen Büros Sachsen-Anhalt, sagte der Katholischen Nachrichtenagentur (KNA): "Ich sehe da dringenden Änderungsbedarf bei den Forderungen der Koalitionsfraktionen." Das berühre den Kernbestand der postmortalen Menschenwürde, so Rether.

Wie die KNA berichtet, machte der Landtagsausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am Mittwoch den Weg für die Reform des Bestattungsgesetzes frei. Der Antrag geht nun in die weiteren Ausschussberatungen. Eine endgültige Abstimmung im Landtag ist für den Herbst geplant, wie die SPD-Landtagsfraktion mitteilte.

Auch AfD kritisiert geplante Abschaffung der Sargpflicht

Wer aus religiösen Gründen – etwa Muslime oder Juden – auf einen Sarg verzichten möchte, soll künftig in einem Tuch bestattet werden können. Die Durchführung bleibt jedoch an klare Bedingungen geknüpft: Der Transport muss weiterhin im geschlossenen Sarg erfolgen, Kommunen sollen spezielle Grabfelder bereitstellen. Dies solle der "religiösen Vielfalt in unserem Land Rechnung tragen", so Petra Grimm-Benne (SPD), Ministerin für Gesundheit und Soziales.

Vor allem die CDU-Landtagsfraktion hatte bislang Vorbehalte gegen eine Aufhebung der Sargpflicht. Fraktionschef Guido Heuer erklärte noch im Januar, eine Tuchbestattung in Sachsen-Anhalt nicht mittragen zu wollen. Nun unterstützt die CDU die Reformpläne.

Die AfD kritisiert das Vorhaben: "Mit dieser sogenannten interkulturellen Öffnung beerdigt die CDU abermals ein Stück christlich-abendländischer Kultur", so der Fraktionsvorsitzende Oliver Kirchner.

Klares Regelwerk für Asche-Entnahme

Die Entnahme von Totenasche für Erinnerungsstücke soll laut Gesetzesentwurf nur unter klaren Bedingungen erlaubt sein: Die verstorbene Person muss ihren letzten Wohnsitz in Sachsen-Anhalt gehabt und zu Lebzeiten schriftlich einer Ascheentnahme nicht widersprochen haben. Zuständig für die Prüfung dieser Voraussetzungen ist das beauftragte Krematorium.

In allen Bundesländern bis auf Sachsen und Sachsen-Anhalt sind Ausnahmen von der Sargpflicht inzwischen zugelassen. Die Reform des Bestattungsgesetzes zieht sich bereits länger hin: Schon im Mai 2023 hatte die Landesregierung eine Gesetzesnovelle dazu auf den Weg gebracht.

MDR (kna, David Wünschel)