
Sachsen Sachsen: Vier Millionen Euro aus Geldstrafen an gemeinnützige Vereine
Gemeinnützige Vereine erhalten Geld von der Justiz, das über verhängte Geldstrafen eingenommen wurden. Im vergangenen Jahr flossen vier Millionen Euro in verschiedene Projekte.
Im vergangenen Jahr haben sächsische Gerichte und Staatsanwaltschaften Geldstrafen in Höhe von über vier Millionen Euro verhängt. Nach einer Statistik des Oberlandesgerichts Dresden sind das 200.000 Euro mehr als im Jahr zuvor. Das Geld soll demnach an bundes- und landesweit tätige, gemeinnützige Vereine und an regionale Initiativen gehen. Es fließe vor allem in soziale Projekte, aber auch in medizinische Forschung, Kultur sowie Natur-, Umwelt- und Tierschutz. Mit über 158.000 Euro wurde die höchste Summe der Opferhilfe Sachsen zugewiesen.

Die Justiz hat in Sachsen vergangenes Jahr vier Millionen Euro an Geldstrafen verhängt. Das Geld fließt an gemeinnützige Vereine und in die Forschung. (Symbolbild)
Richter legen fest, wer Geldzuweisungen erhält
Gerichtsverfahren können bei geringer Schuld gegen Geldauflage oder -buße eingestellt werden. Die Höhe des Betrages und den Empfänger legen Staatsanwaltschaften oder zuständige Richter fest. Der Angeklagte muss einverstanden damit sein - dann kommt er um ein Strafverfahren herum.
Beim OLG werden Listen gemeinnütziger Einrichtungen geführt, die um Zuweisungen ersucht haben und Geld empfangen dürfen. In der Regel bestimmen die Gerichte einen Verein oder Verband als Begünstigten - zuweilen auch solche, die mit dem jeweiligen Delikt zu tun haben.
MDR (lam/jma)/dpa