Außenaufnahme am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Sachsen Sachsen: OVG muss sich erneut mit abgeschobenem Marokkaner befassen

Stand: 27.05.2025 14:09 Uhr

Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen muss sich erneut mit dem Fall eines abgeschobenen Marokkaners beschäftigen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Vorausgegangenen war eine Behördenpanne.

Von MDR SACHSEN

Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) muss sich erneut mit der umstrittenen Abschiebung eines Marokkaners aus Chemnitz befassen. Ein Beschluss des OVG aus dem Juli 2024 verletze den Mann in seinen Grundrechten, entschied das Bundesverfassungsgericht. Der OVG-Beschluss aus dem Juli werde aufgehoben, die Sache werde zur erneuten Entscheidung an das OVG zurückverwiesen.

Mann im Juli 2024 abgeschoben

Der Mann war am 11. Juli in sein Herkunftsland abgeschoben worden. Im Zuge dessen hatten Politiker unter anderem kritisiert, dass ein Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz zur Aussetzung der Abschiebung nicht an die Bundespolizei weitergeleitet wurde, die deswegen den Vorgang fortsetzte.

Wenige Tage nach der Abschiebung hatte das OVG entschieden, dass der Mann nicht zurückgeholt werden muss. Bei den gerichtlichen Auseinandersetzungen war es zudem um die Einsicht in Akten gegangen, die der Anwältin des Mannes verwehrt worden war.

Flüchtlingsrat fordert Rückholung

Das Oberverwaltungsgericht habe die gerichtlich beantragte Akteneinsicht jedoch ohne tragfähige Gründe verwehrt, heißt es dazu nun im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Der sächsische Flüchtlingsrat bezeichnete die Verweigerung der Akteneinsicht als Skandal. Der Vorgang stelle einen schwerwiegenden Angriff auf den Rechtsstaat dar, hieß es. Man fordere eine beschleunigte Rückholung des Mannes, mindestens aber ein unbürokratisch und zügig durchgeführtes Visumsverfahren.

MDR (lam)/dpa