
Saarland Sohn wegen mutmaßlichem Mord an seiner Mutter vor Gericht
Vor dem Landgericht Saarbrücken hat am Dienstag der Prozess gegen einen 64-jährigen Mann begonnen, der im Dezember vergangenen Jahres in Gersheim seine pflegebedürftige Mutter erstochen haben soll. Die Anklage geht von heimtückischem Mord aus.
Thomas Gerber
Im Dezember vergangenen Jahres war eine 89-jährige Seniorin tot in ihrer Wohnung in Gersheim gefunden worden. Die Polizei hat noch am selben Tag ihren 64-jährigen Sohn festgenommen. Nun hat vor dem Landgericht Saarbrücken der Mordprozess gegen ihn begonnen. Zur Tat selbst äußerte sich der Angeklagte zum Prozessauftakt am Dienstag nicht und machte lediglich Angaben zur Person.
Anklage: Heimtückischer Mord
Die Anklage geht von einem heimtückischen Mord aus: Der 64-Jährige soll seine bettlägrige Mutter mit Hammerschlägen und Messerstichen getötet haben. Die 89-Jährige sei arg- und wehrlos gewesen. Nach der Tat hatte der 64-Jährige seinen Bruder angerufen und ihm von der Tat berichtet.
Beim Eintreffen der Polizei befanden sich beide Söhne in der Wohnung. Die mutmaßliche Tatwaffe – ein Messer – konnte nahe des Bettes sichergestellt werden. Die Frau war an ihren Stichverletzungen gestorben.
Eingeschränkte Schuldfähigkeit?
Im Prozess deutet nun vieles darauf hin, dass der angeklagte Sohn gar nicht oder nur eingeschränkt schuldfähig ist.
Der gelernte Maschinenschlosser hat eine lange psychiatrische Vorgeschichte. Bereits vor mehr als 30 Jahren wurde bei ihm eine Psychose diagnostiziert. Damals habe er auch Stimmen gehört, berichteten Angehörige. Zuletzt aber sei er medikamentös gut eingestellt gewesen.
Er selbst erklärte, einige Wochen vor den schrecklichen Geschehnissen, einen Teil der Medikamente abgesetzt zu haben. Ob dies Auslöser für die Tat war oder sie zumindest begünstigt hat, muss die psychiatrische Sachverständige klären.
Die Anklage geht von einem Ursachenbündel aus: Wahn- und Zwangsvorstellungen einerseits aber auch Überforderung mit der Pflege der Mutter, mit der der 64-Jährige Tag und Nacht zusammen war, könnten eine Rolle gespielt haben.
Angeklagter ist in Forensik untergebracht
Eine psychiatrische Sachverständige wurde hinzugezogen, um im Prozess die Schuldfähigkeit des Angeklagten zu klären. Er soll seit Längerem an einer psychischen Erkrankung leiden und ist deshalb bereits nach seiner Vorführung vor dem Ermittlungsrichter in der Merziger Forensik untergebracht worden.
Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 27.05.2025 berichtet.
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