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Saarland Gericht kippt Wahl zur Regionalversammlung in Saarbrücken

Stand: 01.06.2025 20:02 Uhr

Die Wahl zur Regionalversammlung im Regionalverband Saarbrücken vom Juni 2024 muss womöglich wiederholt werden. Wie ein Sprecher des Regionalverbandes dem SR bestätigte, gab das Verwaltungsgericht Saarlouis einer Klage der AfD gegen ihren Ausschluss von der Wahl statt. Die Partei ist zufrieden.

Informationen von Diana Kühner-Mert und Denise Friemann

Bei den Kommunalwahlen zur Regionalversammlung im Juni 2024 Jahr war es nicht möglich, die AfD zu wählen. Denn im Vorfeld der Wahl war die AfD ausgeschlossen worden, nachdem sie beim Wahlausschuss zwei Listen eingereicht hatte - als Folge eines internen Streits innerhalb der Partei. Zulässig ist aber nur eine Liste pro Partei.

Gericht entscheidet zugunsten der AfD

Gegen den Ausschluss von der Wahl hat die AfD geklagt. In erster Instanz hatte sie nun Erfolg: Wie ein Sprecher des Regionalverbandes dem SR bestätigte, gab das Verwaltungsgericht Saarlouis der Klage der AfD statt. Zuerst hatte die Saarbrücker Zeitung darüber berichtet.

Noch liege kein schriftliches Urteil des Verwaltungsgerichtes vor, doch Regionalverbandsdirektorin Carolin Lehberger (SPD) habe die 45 Mitglieder der Regionalversammlung bereits über die Entscheidung informiert, wonach die Wahl für ungültig erklärt werde, so ein Sprecher des Regionalverbandes gegenüber dem SR.

Unklar ob Wahl wiederholt werden muss

Wie das Gericht sein Urteil pro AfD begründet, ist derzeit noch unklar. Ebenfalls unklar ist deshalb auch, ob das Landesverwaltungsamt - gegen das sich die Klage der AfD richtet - gegen das Urteil Berufung einlegen wird. Geschieht dies nicht, müsste die Wahl wiederholt werden.

Knapp 250.000 Wahlberechtigte würden dann erneut zur Urne gerufen, um die Regionalversammlung mit 45 Sitzen neu zu wählen. Die Wahl der Regionalverbandsdirektorin ist von dieser Entscheidung nicht betroffen.

Schaufert: Blamage für Wahlleitung und -ausschuss

Die saarländische AfD zeigte sich mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts zufrieden. Der Landtagsabgeordnete Christoph Schaufert sagte dem SR, das sei eine Blamage auf ganzer Linie für die Wahlleitung und den Wahlausschuss.

Die Argumente, die das Gericht jetzt berücksichtigt habe, seien genauso auch schon vor dem Wahlausschuss vorgetragen worden. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, muss die Wahl der Regionalversammlung wiederholt werden.

Innenministerium will Begründung abwarten

Die AfD geht davon aus, dass sie bei Neuwahlen ein Rekordergebnis erzielen wird. Ob es tatsächlich zu Neuwahlen kommt, ist aber noch offen. Theoretisch könnte das Landesverwaltungsamt in Berufung gehen. Das Innenministerium will aber für diese Entscheidung erst die schriftliche Begründung des Urteils abwarten. Ähnlich sieht es auch der Sprecher des Regionalverbandes, Lars Weber. Bis dahin werde die Regionalversammlung ganz normal weiterarbeiten.

Über dieses Thema haben auch die SR info-Nachrichten im Radio am 31.05.2025 berichtet.

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