
Rheinland-Pfalz Weniger Bürokratie für Cafés und Kneipen - diese RLP-Kommunen weichen Regeln auf
Die sonnigen Aussichten für die nächsten Tage freuen auch die Gastronomen in RLP. Tische und Stühle im Freien werden wohl bis in den Abend gut gefüllt sein. Gelockerte Vorgaben von Kommunen tun ihr Übriges.
Für eine belebte Innenstadt braucht es eine "gute Mischung" an Geschäften als auch eine funktionierende Gastronomie. Eine Umfrage der Deutschen Presse Agentur (dpa) zeigt, dass einige RLP-Kommunen Gastronomen bei einer Außenbewirtschaftung mit Lockerungen entgegenkommen. Die Stadt Koblenz lässt dagegen alles wie es ist.
Mainz: Genehmigungen für Außengastronomie gelten länger
"Unsere gastronomischen Betriebe und ihre Außenflächen sind unfassbar wichtig für die Attraktivität und die Belebung unserer Innenstadt", sagte die Mainzer Ordnungsdezernentin Manuela Matz (CDU) kürzlich bei der Vorstellung eines neuen Konzepts für die Außenbewirtschaftung in der Landeshauptstadt. Hier soll es jetzt dauerhaft so sein, dass eine baurechtliche Genehmigung für Außengastronomieflächen nur dann gebraucht wird, wenn diese mehr als 50 Quadratmeter groß sind - oder wenn Podeste oder Überdachungen aufgebaut werden. Früher lag die Schwelle bei 20 Quadratmetern. Außerdem sollen bei Flächen von mehr als 50 Quadratmetern die Baugenehmigungen nicht mehr nur für ein, sondern für drei Jahre gelten.
Kaiserslautern: Lockerungen in den Abendstunden
In Kaiserslautern wurde der Verwaltung zufolge unabhängig von der Corona-Pandemie eine Verkürzung der Nachtzeit eingeführt. "So darf die Außengastronomie unter der Woche bis 23 Uhr geöffnet sein und am Wochenende und an Tagen vor Feiertagen bis 24 Uhr, so eine Sprecherin. Größere Beschwerden, etwa über Lärm oder Müll, gebe es nicht. Weitere Lockerungen seien aber nicht geplant, so die Stadtsprecherin.
Trier: Verlängerte Betriebszeiten ohne Antragsverfahren im Test
Eine Stunde länger als in Kaiserslautern dürfen die Gastronomiebetriebe in Trier ihren Außenbereich bewirtschaften. Heißt konkret: unter der Woche bis 24 Uhr, an Wochenenden bis 1 Uhr. In der jeweils letzten Stunde müsse der Lärmpegel aber deutlich reduziert sein, heißt es von der Stadt. Angenehm für die Betreiber: Ein bislang nötiges Antragsverfahren wurde abgeschafft. Die neuen Regeln gelten testweise zunächst für ein Jahr.
Eine Sondernutzungssatzung aus der Corona-Zeit sieht außerdem nach einer Überarbeitung vor, dass Geschäfte vor ihrer Tür Sitzgelegenheiten anbieten können. Stehtische werden unter bestimmten Bedingungen erlaubt, genauso wie Heizpilze auf Außenterrassen im Winter.
Ludwigshafen: Keine Baugenehmigung für Außenbestuhlung
In Ludwigshafen müssen Gastronomiebetriebe für eine Außenbestuhlung eine Sondernutzungsgebühr zahlen. Eine Baugenehmigung ist nicht erforderlich. Die Sperrzeit in der Außenbewirtschaftung beginnt mittlerweile generell um 23 Uhr - wie schon zu Zeiten der Fußball-Europameisterschaft 2024, als die Stadtverwaltung eine Außenbestuhlung bis 23 Uhr erlaubte. Weitere Lockerungen sind laut Verwaltung nicht geplant.
Koblenz: Keine Veränderungen bei Außengastronomie und Gebühr
Keine Veränderungen bei der Außengastronomie gab und gibt es in Koblenz: Ein Sprecher teilte der dpa mit, grundsätzlich dürfe eine Außenbestuhlung den Verkehr nicht behindern und müsse genug Platz für Rettungsdienste und Feuerwehr lassen. "Dann benötigt man noch eine Sondernutzungserlaubnis, um Stühle und Tische auf öffentlichen Grund zu stellen", so der Sprecher. Pro Quadratmeter würden monatliche Gebühren erhoben, die von 2,65 Euro bis 6,10 Euro reichten.
Dehoga in RLP: Menschen essen lieber unter freiem Himmel
Dass Erleichterungen für den Betrieb von Außengastronomie wichtig sind, betont Gereon Haumann, der Präsident des Branchenverbandes Dehoga in Rheinland-Pfalz. Er sieht eigenen Angaben zufolge einen klaren Trend zum Essen und Trinken unter freiem Himmel. Seit der Corona-Pandemie suchten die Leute "Flächen mit viel Raum", so Haumann. Enge werde lieber vermieden.