
Rheinland-Pfalz Regeln im Freibad - Shisha rauchen, Fotografieren und Nägel lackieren verboten
Die ersten Freibäder in Rheinland-Pfalz sind geöffnet, bald folgt der Rest. Einige Regeln gilt es beim Baden zu beachten, denn so manches ist nicht erlaubt.
Lachen und Kinderlärm gehören zum Freibad einfach dazu. Damit sich alle wohl fühlen, gibt es allgemeine Regeln. So sollte man zum Beispiel auf andere Menschen Rücksicht nehmen und sie nicht durch einen Sprung ins Wasser gefährden. Was anderswo gilt, das gilt natürlich auch fürs Schwimmen: Lärmbelästigungen, fahrlässiges Verhalten, Randale, wie am vergangenen Wochenende in Bad Sobernheim, und allgemein die Störung des öffentlichen Friedens sind zu unterlassen.
Die Regeln des DLRG fürs Baden
Die wahrscheinlich bekanntesten Regeln für das Verhalten beim Schwimmen gibt es von der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG). Sie gelten grundsätzlich für alle Schwimmerinnen und Schwimmer.
Betreiber legen Badeordnung im Freibad fest
Darüber hinaus haben viele Schwimmbäder eine eigene Haus- oder Badeordnung. Die wird größtenteils vom jeweiligen Betreiber festgelegt. Oft ist sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen formuliert oder es gibt eine ausgeschilderte Schwimmbad-Ordnung. Auf ihrer Webseite haben nicht alle Schwimmbäder eine Badeordnung hinterlegt.
Hier eine Auswahl an Schwimmbädern, deren Regeln man online nachlesen kann:
Freibäder in Rheinhessen und Nahe
In der Landeshauptstadt Mainz schreibt das Freibad Mainz-Mombach in seiner sechsseitigen Haus- und Badeordnung (Dezember 2024): "Das Rauchen ist auf dem Gelände des Schwimmbades nicht gestattet, gleiches gilt für die Nutzung von Shishas". Da Rauchen komplett verboten ist, gilt das natürlich auch für Cannabis. Das Gesetz gilt seit April 2024.
Bei vielen anderen Schwimmbädern darf nur im Gebäude selbst nicht geraucht werden. Auffällig ist der letzte Punkt unter "Allgemeines": "Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art, zum Beispiel Messer, ist verboten."
Kein Cannabis erlaubt
Das Taubertsbergbad in Mainz hat auf seiner Homepage ein "FAQ mit häufig gestellten Fragen". Bei der Antwort zum Thema Rauchen gibt es auch einen eindeutigen Hinweis zu Cannabis. "Personen, die unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen, sind nicht zur Nutzung der Anlagen berechtigt. Dazu gehört auch der Konsum von Cannabis." Telefonieren darf man nur in gekennzeichneten Bereichen.
Die allgemeine Badeordnung stammt zwar vom Dezember 2021, gehört aber mit 13 Seiten wohl zu den ausführlichsten im Land. Es werden 18 Verhaltensregeln aufgeführt. Spannen und sexuelle Belästigung will man vermeiden. Ausdrücklich heißt es "für alle textilfreien Bereiche wie Duschbereiche, Sauna oder Umkleide besteht ein ausnahmsloses Verbot der Nutzung von Geräten, mit denen fotografiert und/oder gefilmt werden kann."
Möglicher Hintergrund: 2019 wollte Mainz sexuellen Übergriffen in Schwimmbädern vorbeugen. Es entstand das Projekt "Flossen weg! - Null Toleranz bei (sexueller) Belästigung im Schwimmbad".

Heimlich Fotos machen? Ein absolutes No-Go - auch im Freibad.
Das Frei- und Erlebnisbad "Am Rosenberg" Bad Sobernheim (Nahe-Glan) und das Freibad "In der Heimbach" in Meisenheim haben eine aktuelle gemeinsame Badeordnung (Stand 8. April 2025, 5 Seiten). Das Konsumieren von Cannabis ist komplett verboten. Hier widmet man sich auch dem "Spucken auf den Boden oder ins Badewasser", welches ausdrücklich verboten ist.
Nicht mit Rollschuhen und Skateboard ins Freibad
Das Kirner Jahnbad hat in seiner Haus- und Badeordnung (Mai 2022) ein Alleinstellungsmerkmal: Neben dem Verbot, ins Becken zu spucken, wird auch ausdrücklich Urinieren verboten - und Sonnencreme: "Vor der Benutzung der Badebecken müssen bereits aufgetragene Sonnenschutzmittel in die Haut eingezogen sein". Ansonsten sollten Sonnenschutzmittel nach dem Baden aufgetragen werden. Noch ein extra aufgeführter Punkt: Im Jahnbad ist es verboten "Rollschuhe, Skateboards oder vergleichbare Fortbewegungsmittel zu benutzen, Fahrrad zu fahren oder Fahrräder abzustellen".

Spucken verboten! In ihren Badeordnungen haben einige Schwimmbäder in Rheinland-Pfalz ausdrücklich auf dieses Verbot hingewiesen.
Ludwigshafen und Vorderpfalz
Das Ludwigshafener Freibad am Willersinnweiher geht in seiner Haus- und Badeordnung (Stand: 2018) ausführlich auf sexuelle Belästigungen jeglicher Art ein, nennt explizit "anzügliche Gesten, Äußerungen und körperliche Annäherung", die verboten sind. Und das hier liest man in anderen Ordnungen nicht: "Wegen Erstickungsgefahr sollte darüber hinaus während des Aufenthaltes an den Beckenbereichen, auf den Genuss von Kaugummi und Bonbons verzichtet werden".
Das Sport und Erlebnisbad Bademaxx in Speyer weist in seiner Haus- und Badeordnung auf gekennzeichnete und ausgewiesenen Bereiche hin, die "aus Gründen der Sicherheit videoüberwacht" sind. Auch das steht nicht in jeder Badeordnung: "Jeder Badegast muss das in Bädern bestehende erhöhte Unfallrisiko beachten, das durch nass belastete und/oder seifige Bodenflächen entsteht".
Freibad in der Region Kaiserslautern
Das Natur-Erlebnisbad in Rockenhausen hat in seiner Haus- und Badeordnung (Stand 2020) einen originellen Zusatz: "Um einen sicheren und hygienischen Ablauf des Badebetriebes gewährleisten zu können, kann die Besucherzahl für das Bad begrenzt werden." Dabei könne der Schwimmmeister dann je nach Situation Zutritte vorübergehend auf Inhaber von Dauer-, Familien- und Mehrfachkarten beschränken oder Zutritte gänzlich aussetzen. Geraucht werden darf in speziellen Bereichen. Shishas sind in der gesamten Anlage nicht gestattet.
Freibäder in der Region Trier
Das Trierer SüdBad nennt in seiner Haus- und Badeordnung vom April 2023 nicht explizit das Wort "Verhaltensregeln". Auffallend ist, dass die Folgen des Klimawandels offenbar bedacht wurden: "Bei starker Trockenheit ist das Rauchen aufgrund von Brandgefahr nur an den explizit ausgewiesenen Stellen gestattet."
Beim Erlebnisbad Cascade in Bitburg ist der Stand der Badeordnung nicht erkennbar. Außerdem muss man schon ein bisschen suchen, bis man unter Kontakte die Regeln der Haus- und Badeordnung findet. In der gibt es auch ausgewiesene Bereiche, die "aus Gründen der Sicherheit videoüberwacht" werden.
In den Freibädern Schweich und Leiwen ist es unter anderem verboten, sich zu rasieren, die Nägel zu lackieren oder sich die Haare zu färben. Rauchen ist laut Haus-und Badeordnung nur in bestimmten Bereichen erlaubt und die Shishapfeife muss zu Hause bleiben.

"Fotografieren im Schwimmbad verboten" - das gilt zum Beispiel auch im Freibad in Winningen (Kreis Mayen-Koblenz).
Freibäder in der Region Koblenz
Für das Freibad Oberwerth gilt die Haus- und Badeordnung für die Bäder der Stadt Koblenz. Hier wird das Fotografieren und Filmen von Personen in allen Bereichen der Bäder generell verboten. Es gibt nicht die Einschränkung "ohne deren Einverständnis". Insgesamt ist die Ordnung mit ihren drei Seiten (Stand Januar 2021) eine der kürzesten.
Das Mons-Tabor-Bad in Montabaur schreibt in seiner Satzung der Haus- und Badeordnung (Stand September 2022) vor allem Bekanntes. Allerdings ist man auch hier kritisch gegenüber Sonnencreme: "Der Gebrauch von Einreibemitteln aller Art ist vor Benutzung der Schwimmbecken untersagt."
Winningen hat eine neue Badeordnung
Die Badeordnung des Freibades in Winningen (Kreis Mayen-Koblenz) ist mit ihrem Stand vom 27. März 2025 sicherlich eine der aktuellsten in Rheinland-Pfalz. Darin heißt es: "Der Konsum von Cannabis und der Gebrauch von Wasserpfeifen ist auf dem gesamten Gelände komplett untersagt".
Der Rat der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel hatte die alte Badeordnung von 2006 aktualisiert, um vor allem das Personal zu entlasten. Die "Rhein-Zeitung" schrieb dazu Anfang Februar, dass es in der Vergangenheit immer wieder größere Diskussionen mit dem Personal gegeben habe, da sich offensichtlich einige Badegäste nicht an Dinge hielten, die für eine Mehrheit der Menschen zwar klar erscheinen, für Einzelne aber nicht.
Unser Fazit:
Diese Regeln haben die meisten Schwimmbäder: Das Mitbringen von Alkohol und Tieren ist verboten. Vor der Benutzung der Becken sollte man sich waschen. Liegen und Stühle dürfen nicht mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen dauerhaft belegt werden. Glas und Porzellan haben auch nichts im Schwimmbad zu suchen. Fotografieren und Filmen sind nicht erlaubt, ebenso Musikinstrumente oder Fernseher.
Diese Regeln sind bei einigen explizit aufgeführt: Cannabis-Konsum ist verboten, Sex ("Die Umkleidekabinen sind nur zum An- und Ausziehen"), sexuelle Belästigung, Shisha-Rauchen, Spucken, sich kurz vor dem Baden eincremen oder auch Videoüberwachung.
Sendung am Fr., 16.5.2025 6:30 Uhr, SWR4 RP Studio Mainz - Nachrichten