
Rheinland-Pfalz Messer-Angriff auf Ehefrau und Sohn: Mann aus Südwestpfalz zu sieben Jahren Haft verurteilt
Weil er seine Frau und seinen Sohn mit einem Messer verletzt hat, muss ein Mann aus der Südwestpfalz für mehrere Jahre ins Gefängnis. Seine Frau leidet bis heute.
Mit der Freiheitsstrafe von sieben Jahren ist das Landgericht Zweibrücken der Forderung der Staatsanwaltschaft gefolgt. Außerdem muss der Mann die Kosten des Verfahrens und der Nebenklage tragen. Das Gericht sah es damit als erwiesen an, dass der Angeklagte versucht hatte, seine Frau zu töten, während sie schlief. Dabei hat er mit einem Küchenmesser mehrmals in ihren Hals gestochen. Auch auf seinen Sohn, der der Mutter zur Hilfe geeilt war, hatte der Mann eingestochen. Vorausgegangen war ein Familienstreit.
Durch die Verletzungen wurde die Frau im Bereich der Mundwinkel gelähmt. Der Sohn wurde damals leicht verletzt, ist aber mittlerweile verstorben – allerdings aus anderen Gründen, die nichts mit den Verletzungen zu tun hatten.
Mann wegen der Tat bereits zu sieben Jahre Gefängnis verurteilt
Der Richter sagte bei der Urteilsverkündung, der Mann habe die Tat begangen, um nicht obdachlos zu werden. Zum Tatzeitpunkt vor etwa anderthalb Jahren, war der Angeklagte 72 Jahre alt, inzwischen ist er 74. Es war nicht der erste Prozess, in dem er sich verantworten musste. Im vergangenen Jahr wurde er wegen desselben Falles verurteilt: Zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren samt Unterbringung in einer Klinik wegen einer psychischen Störung, wie es damals hieß. Doch es gab Rechtsfehler, weshalb der Bundesgerichtshof den Fall zurück ans Landgericht Zweibrücken gegeben hatte.
Familienstreit in der Südwestpfalz wohl eskaliert
Im neu aufgerollten Prozess stellte eine Gutachterin fest, dass der Angeklagte nicht psychisch krank ist. Allerdings körperlich. Während die Staatsanwaltschaft sieben Jahre Haft forderte, hoffte die Anwältin des Angeklagten auf fünf Jahre und drei Monate Haft für ihren Mandanten. Er habe zwar die schwere Körperverletzung gegen seine Ehefrau gestanden. Allerdings - so die Anwältin - habe es sich um eine Verzweiflungstat gehandelt. Es gebe bereits seit vielen Jahren einen Familienkonflikt und ihr Mandant habe sich nicht mehr anders zu helfen gewusst.
Die Anwältin hatte argumentiert, dass ihrem Mandanten angeblich nicht bewusst gewesen sei, dass er mit dem Angriff seine Frau hätte töten können. Die Verletzung des Sohnes sei in einem Gerangel ohne Absicht entstanden.
Sendung am Di., 27.5.2025 10:00 Uhr, SWR4 am Vormittag, SWR4