Ein dreiköpfiges DLRG-Team im Einsatzboot fährt über den Rhein - die Kosten zahlt immer wieder die Allgemeinheit.

Rheinland-Pfalz FAQ: Wer bezahlt die Rettungseinsätze auf dem Rhein?

Stand: 02.06.2025 14:34 Uhr

Am vergangenen Wochenende sind - wieder einmal - Männer in den Rhein gesprungen und mussten von DLRG und Wasserschutzpolizei gerettet werden. Wer bezahlt die Kosten dafür?

Von Emanuel Eßling

Zuerst war am Freitagabend ein Betrunkener von der Theodor-Heuss-Brücke gesprungen, um zu baden, wie er selbst angab. Mit drei Booten und insgesamt 40 Einsatzkräften haben Feuerwehr, Polizei und Luftrettung den Mann aus dem Rhein geholt. Am Samstagabend dann ein ähnlicher Vorfall: Beim WeinUfer-Fest in Mainz hat sich ein Mann für eine Abkühlung ins Wasser begeben. Auch er musste unter Einsatz eines Großaufgebots gerettet werden.

Doch was kostet der Aufwand der Einsatzkräfte eigentlich? Und wer kommt für Kosten dieser großen Rettungseinsätze auf? Wir geben Antworten in unserem FAQ:

Welcher Rettungseinsatz auf dem Rhein kostet wie viel?

Die Kosten für einen Rettungseinsatz auf dem Rhein sind ganz unterschiedlich - je nach Menge des eingesetzten Geräts und der Anzahl der beteiligten Rettungskräfte. Bei der Wasserschutzpolizei kostet jede angefangene Stunde pro Beamtem oder pro Beamtin 70 Euro. Dabei sind aber die Land- und Wasserfahrzeuge noch nicht mit inbegriffen.

Für die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) hat jede Ortsgruppe eine Gebührenordnung. Einsatzfahrzeuge kosten zwischen 40 und 65 Euro stündlich. Ein Kommandowagen bei der Ortsgruppe Montabaur beispielsweise 54,07 Euro in der Stunde, ein Motorrettungsboot bei der DLRG Frankenthal 65 Euro in der Stunde. Einsatzstunden von Freiwilligen kosten zwischen 35 und 50 Euro je begonnener Stunde. Dazu kommen unterschiedlich hohe Bearbeitungsgebühren sowie Zuschläge, wenn der Einsatz nach 22 Uhr oder an Wochenend- und Feiertagen stattfindet.

Kommt ein Rettungs- oder Suchhubschrauber zum Einsatz, sind Kosten in fünfstelliger Höhe, je nach Einsatzdauer und Betreiber, zu erwarten.

Wie viele Einsatzkräfte sind an der Rettung beteiligt?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht, in einigen Fällen sind nur eine Handvoll Wasserschutzpolizistinnen und -polizisten beteiligt. Beim Fall des Brückenspringers am vergangenen Wochenende in Mainz sind allerdings 40 Kräfte im Einsatz gewesen. DLRG-Sprecher Malte Rieth aus Mainz erklärt exemplarisch, wie die große Anzahl zustandekommt: Nachdem der Notruf bei der Feuerwehr eingeht, rückt ein Löschzug aus, es fahren die Boote der Berufsfeuerwehr sowie der Freiwilligen Feuerwehren los und die ansässigen DLRG-Gruppen mit ihren Booten fahren aus. Außerdem wird häufig ein Helikopter der Polizei zur Sichtung angefordert. An den Rheinkilometern stromabwärts müssen schließlich zur Absicherung weitere Posten stationiert werden. So kommen schnell mehrere Dutzend Rettungskräfte zusammen.

Wer trägt die Kosten, wenn Schwimmer aus dem Rhein gerettet werden?

Ob jemand, der aus dem Rhein gerettet wird, am Ende für den Einsatz aufkommen muss oder nicht, ist jeweils eine Einzelfallentscheidung. Juristisch muss ein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, um jemanden für einen Rettungseinsatz haftbar zu machen und das ist nur selten der Fall.

Jeder Mensch, der sich in Gefahr befindet oder nach gutem Gewissen handelt, soll den Notruf wählen können, ohne über die Kosten nachdenken zu müssen. Das betont auch die DLRG immer wieder. Wenn aber bewusst gegen Verbote verstoßen wird (zum Beispiel "Schwimmen verboten"-Schilder am Ufer) oder der Einsatz besonders aufwendig war, können den Betroffenen Kosten in Rechnung gestellt werden.

Die DLRG gibt in Rheinland-Pfalz ihre Einsatzkosten an die Gemeinde oder die Feuerwehr weiter, je nachdem, wer sie angefordert hat. Und die entscheiden dann, ob sie das Geld zurückfordert, das der Einsatz gekostet hat. Die Wasserschutzpolizei stellt nicht jeden Einsatz in Rechnung. Rettungsmaßnahmen sind ihr Pflichtauftrag - auch wenn Menschen sich leichtsinnig verhalten, wird ihnen die Hilfe der Wasserschutzpolizei zuteil.

Kann kein Leichtsinn nachgewiesen werden, bleiben die Kosten also an den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern hängen. Der Mann, der von der Theodor-Heuss-Brücke gesprungen ist, habe durchaus leichtsinnig und vorsätzlich gehandelt, schätzt Rieth von der DLRG den Fall ein. Die fünfstelligen Helikopter-Kosten könnten also auf den 36-Jährigen zukommen, der am Freitagabend in den Rhein gesprungen ist.

Lebensgefahr bei Rheinschwimmen

Wichtig sei in jedem Fall, darauf weist die DLRG regelmäßig hin, sich in Rheinland-Pfalz nicht zum Schwimmen in den Rhein zu begeben. Die Wasserströmungen, besonders bei Mainz, wo der Main in den Rhein mündet, seien unüberschaubar und lebensgefährlich. "Der Rhein sieht eigentlich ganz friedlich aus", erklärt Malte Rieth, "aber als Schifffahrtsstraße ist der Fluss sehr tief, da werden sehr hohe Geschwindigkeiten erreicht, die man von oben gar nicht sieht." Ein grundsätzliches Badeverbot für den Rhein gibt es trotz der Gefahren aber nicht, auch weil das kaum umsetzbar wäre.

Wie verhalte ich mich, wenn ich in den Rhein falle?
Im Rhein zu schwimmen kann tödlich enden und sollte vermieden werden. Wer dennoch ins Wasser fällt, sollte sich folgendermaßen verhalten, rät die Feuerwehr Mainz:
  1. Ruhe bewahren: Vermeiden Sie Panik, auch wenn der erste Schock groß ist.
  2. Auf den Rücken drehen: So bleibt der Kopf über Wasser und Sie können besser atmen.
  3. Mit der Strömung treiben lassen: Versuchen Sie nicht, gegen die Strömung anzuschwimmen.
  4. Auf ein rettendes Ufer oder eine Anlegestelle zusteuern, sobald möglich.
  5. Um Hilfe rufen: Machen Sie durch Winken oder Rufen auf sich aufmerksam.

Sendung am Mo., 2.6.2025 10:30 Uhr, SWR4 RP Studio Mainz - Nachrichten

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