
Rheinland-Pfalz Falschfahrer-Unfall auf A60: Deutschland ermittelt gegen US-Soldaten
Nach einem tödlichen Falschfahrer-Unfall auf der A60 in der Eifel übernimmt die deutsche Justiz das Verfahren - und das, obwohl der mutmaßliche Falschfahrer ein US-Soldat ist.
Bei dem Frontalzusammenstoß auf der A60 bei Landscheid (Landkreis Bernkastel-Wittlich) kam Anfang Mai eine 23-jährige Frau ums Leben, zwei Mitfahrerinnen wurden schwer verletzt, der Falschfahrer leicht. Der mutmaßliche Unfallverursacher ist ein amerikanischer Soldat der Airbase Spangdahlem.
Das Ermittlungsverfahren wird von der deutschen Justiz geführt, teilte die Staatsanwaltschaft Trier am Montag mit. Eigentlich hätte nach dem NATO-Truppenstatut die US-Militärjustiz zuständig sein können, da es sich um einen Angehörigen der US-Streitkräfte handelt.
Deutschland übernimmt die Strafverfolgung
Allerdings hat die Bundesrepublik Deutschland in diesem konkreten Fall entschieden, ihren Verzicht auf Strafverfolgung zurückzunehmen - also selbst auszuüben. Das ist laut Artikel 19 Absatz 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut möglich, wenn besondere Gründe vorliegen.
In diesem Fall war ausschlaggebend, dass deutsche Staatsangehörige betroffen sind und dass das deutsche Strafprozessrecht den Hinterbliebenen und Verletzten mehr Beteiligungsrechte einräumt (z. B. durch die Nebenklage), was im US-Militärrecht nicht vorgesehen ist. Daher führt nun die Staatsanwaltschaft Trier das Verfahren weiter.
Staatsanwaltschaft: Falschfahrer war alkoholisiert
Der genaue Unfallhergang ist noch nicht geklärt. Laut den bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Trier war der Falschfahrer alkoholisiert. Eine ihm entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 1,4 Promille. Die Staatsanwaltschaft ermittelt eigenen Angaben zufolge gegen den Soldaten wegen fahrlässiger Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs.
Wer ist zuständig? Erinnerung an Säubrenner-Fall
Ein anderer Fall, an dem ein amerikanischer Soldat beteiligt war, hatte vergangenes Jahr für Aufsehen gesorgt. Es ging dabei um den tödlichen Messerangriff auf einen 28-jährigen Mann auf der Säubrennerkirmes in Wittlich im Jahr 2023.
Der Soldat war später von einem US-Militärgericht in Spangdahlem freigesprochen worden. Das hatte für Kritik - vor allem bei den Hinterbliebenen des Getöteten - gesorgt. Es ging unter anderem um die Frage, warum in dem Fall die deutschen Behörden nicht ermittelt hatten und warum der Fall nicht vor einem deutschen Strafgericht verhandelt wurde.
Staatsanwaltschaft: Fälle nicht vergleichbar
Der Chef der Staatsanwaltschaft Trier, Peter Fritzen, sagte dem SWR auf Anfrage, die beiden Fälle seien nicht vergleichbar. Es handele sich immer um eine Einzelfallentscheidung, bei der verschiedene Aspekte eine Rolle spielten. In dem Fall des Falschfahrers habe es drei völlig unbeteiligte Opfer gegeben, das sei unter anderem auch ein Grund für die Entscheidung gewesen, die Ermittlungen von den deutschen Behörden weiterführen zu lassen.
Sendung am Mo., 26.5.2025 10:00 Uhr, SWR4 am Vormittag, SWR4