Steillagen-Winzer dürfen an der Mosel trotz Apollofalter mit dem Hubschrauber Pestizide spritzen.

Rheinland-Pfalz Pestizide an der Mosel: Gericht weist Eilantrag gegen Spritzungen mit Hubschrauber zurück

Stand: 28.05.2025 10:16 Uhr

Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Koblenz: Die Deutsche Umwelthilfe sieht den seltenen Apollofalter an der Mosel in Gefahr. Deshalb wollte sie Hubschrauberspritzungen verhindern - ist damit aber vorerst gescheitert.

Von SWR

Nach Angaben des rheinland-pfälzischen Weinbauministeriums hat das Verwaltungsgericht Koblenz einen entsprechenden Eilantrag der DUH gegen den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft abgewiesen. Damit dürfen die Spritzungen per Hubschrauber in den Moselsteillagen auch in diesem Jahr stattfinden.

Nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sind die Spritzungen aus der Luft einer der Hauptgründe für den starken Rückgang des vom Aussterben bedrohten Apollofalters. Deshalb sei diese Art der Pestizid-Ausbringung nicht mit dem Naturschutzrecht vereinbar.

Giftige Pestizide würden den Apollofalter bedrohen

Das Vorkommen des seltenen Falters sei auf wenige Standorte im Unteren Moseltal zusammengeschmolzen, teilte der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch mit. "Ausgerechnet kurz vor Beginn seiner Flugzeit zwischen Mitte Mai und Ende Juni hätte das Spritzen giftiger Pestizide per Hubschrauber dramatische Folgen für den bedrohten Falter", ist er überzeugt.

Entscheidung nur zu Hubschraubereinsätzen gefallen

Die DUH bestätigte die Entscheidung des Gerichts. Noch offen ist laut Verband allerdings eine weitere Entscheidung zu Spritzungen per Drohne. Man prüfe zudem, ob gegen die Gerichtsentscheidung zur Hubschrauber-Spritzung Beschwerde eingelegt wird.

Deutsche Umwelthilfe hält Hubschrauberspritzungen für rechtswidrig

Die DUH hatte zuvor Widerspruch und einen Eilantrag gegen die Genehmigungen bei der zuständigen Behörde und beim Verwaltungsgericht Koblenz eingereicht. Damit sollte ein sofortiger Stopp der nach Auffassung der DUH rechtswidrigen Pestizid-Ausbringungen im Lebensraum des vom Aussterben bedrohten Schmetterlings durchgesetzt werden.

Die Anwendung von Pestiziden aus der Luft mit Hubschrauber oder Drohne ist wegen der Gefahren für Umwelt und Gesundheit seit 2011 grundsätzlich verboten. Sie darf von den Landesbehörden nur in Ausnahmefällen zugelassen werden.

Winzer: Steillagenweinbau ohne Spritzungen aus der Luft unrentabel

Das Land Rheinland-Pfalz und die betroffenen Winzer argumentieren, der Apollofalter brauche offene Flächen und Trockenmauern. Diese gebe es in den Steillagen an der Mosel aber nur, solange dort Weinbau betrieben werde. Der wiederum sei dort nur rentabel, wenn mit Hubschraubern gespritzt werden dürfe. Deswegen sei diese Art des Pflanzenschutzes auch im Interesse des Apollofalters, weil ansonsten sein Lebensraum verschwinden würde.

Die DUH führt derzeit bereits gemeinsam mit einem Schmetterlingsschutzverein am Verwaltungsgericht Koblenz eine Klage gegen die nach Auffassung der beiden Verbände rechtswidrig stattfindende Ausbringung von Pestiziden aus der Luft. Diese Klage betrifft das Jahr 2024, während das nun entschiedene Eilverfahren die Spritzungen im aktuellen Jahr betrifft.

VG Cochem: Winzer an der Mosel begrüßen das Urteil

Für die Winzer an der Mosel sei das Urteil in der Eilentscheidung "ein wichtiger Teilerfolg", sagt der Bürgermeister Verbandsgemeinde Cochem, Wolfgang Lambertz (CDU). Der Weinbau stehe wirtschaftlich unter Druck und die Unsicherheit durch die Klage habe viele Winzerinnen und Winzer zusätzlich belastet. "Wenn auch das Verfahren in der Hauptsache noch läuft, ist dies ein wichtiger Schritt für den Steillagenweinbau an der Mosel, der Hoffnung macht", so Bürgermeister Lambertz weiter.

Sendung am Di., 27.5.2025 19:30 Uhr, SWR Aktuell Rheinland-Pfalz, SWR RP

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