
Nordrhein-Westfalen Preiserhöhungen unwirksam: Netflix muss Geld an einen Nutzer zurückzahlen
Der Streamingdienst Netflix muss 200 Euro an einen seiner Nutzer zurückzahlen. Das Landgericht Köln hat entschieden, dass mehrere Preiserhöhungen seit 2017 bei Netflix unwirksam sind.
Das Problem waren laut Landgericht Köln nicht die Erhöhungen selbst, sondern die Art und Weise, wie Netflix diese höheren Preise angekündigt hat. Das Urteil: Netflix hätte die Nutzer aktiver fragen müssen, ob sie einem teureren Abo-Vertrag zustimmen. Stattdessen seien sie vor vollendete Tatsachen gestellt worden. Die Preiserhöhungen seien daher unwirksam.
Dem Kläger ging es um bereits vergangene Preiserhöhungen. Zwischen Dezember 2017 und Mai 2022 ist der monatliche Preis von einem Netflix-Premium-Abo in drei Schritten von 11,99 Euro auf insgesamt 17,99 Euro gestiegen. Das ist eine Preissteigerung von knapp über 50 Prozent und entspricht dem Streitwert von insgesamt 191,60 Euro nebst Zinsen.
Art und Weise rechtswidrig
Die Preiserhöhungen von Seiten des Streaming-Anbieters seien an sich kein Problem, stellt das Landgericht Köln klar. Es stört sich jedoch an der Art und Weise, wie sich Netflix die Zustimmung für die Preiserhöhungen geholt hat.
Bei der Nutzung von Netflix sei lediglich ein Pop-Up-Fenster aufgetaucht, das darauf hinwies, dass ein Abo ab einem gewissen Zeitpunkt teurer wird. Nutzer konnten dieser Preiserhöhung entweder zustimmen oder das Abonnement herunterstufen. So entstehe der Eindruck, dass auf die Preiserhöhung lediglich hingewiesen werde und diese schon beschlossene Sache sei, sagt das Landgericht Köln.
Eine Klausel in den Nutzungsbedingungen des Streaminganbieters erlaubt es zwar, die Preise einseitig anzupassen. Diese Klausel ist allerdings unwirksam, urteilt das Landgericht Köln.
Kanzlei setzt Musterschreiben auf
Auch für Millionen andere deutsche Netflix-Nutzer könnte das Urteil interessant sein. Die Kanzlei, die den klagenden Nutzer vertritt, hat ein Musterschreiben aufgesetzt. Netflix-Kunden können dieses ausfüllen und ebenfalls versuchen, Geld zurückzubekommen.
Unsere Quellen:
- Urteil des Landgerichts Köln
- Nutzungsbedingungen Netflix