
Niedersachsen Nach zwölf Jahren: "Maschseemörder" wird aus Haft entlassen
2013 verurteilte ein Gericht Alexander K. wegen Mordes an einer Frau zu zwölf Jahren Haft. In Kürze soll der sogenannte "Maschseemörder" freikommen. Angehörige sind entsetzt, Fachleute skeptisch.
Zwölf Jahre nach dem Mord an einer Gelegenheitsprostituierten in Hannover wird der verurteilte Täter Alexander K. aus dem Gefängnis entlassen. Nach Informationen des NDR Niedersachsen soll der heute 37-Jährige, der derzeit in der JVA in Sehnde (Region Hannover) einsitzt, spätestens am Samstag freikommen. Demnach habe K. nicht nur seine Strafe so gut wie abgesessen, sondern offenbar auch eine Therapie erfolgreich abgeschlossen. Als erstes hatte die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" berichtet.
Nach Entlassung fünf Jahre unter Aufsicht
Nach Behördenangaben wird Alexander K. nach seiner Entlassung für fünf Jahre unter Führungsaufsicht gestellt. Das bedeutet, dass er von Fachleuten engmaschig begleitet und unterstützt werde, etwa bei der Suche nach einer Wohnung oder Arbeitsstelle. Gleichzeitig werde er weiter behördlich beobachtet und kontrolliert. Denkbar seien demnach etwa regelmäßige Drogentests, so die Behörden. Wie die Führungsaufsicht konkret aussehen wird, ist derzeit noch unklar. Die Justizbehörden wollten sich auf Nachfrage des NDR Niedersachsen nicht äußern und verwiesen auf den Schutz von Alexander K.s Persönlichkeitsrechten und seiner Resozialisierung.
Opfer ermordet, zerstückelt und in Maschsee geworfen
Alexander K. war im Jahr 2013 vom Landgericht Hannover nach einem Indizienprozess wegen Mordes an der damals 44-jährigen Andrea B. zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass K. das Opfer in seiner Wohnung ermordet, zerstückelt und dann in den Maschsee geworfen hatte. Ein Spaziergänger entdeckte später den Torso des Opfers am Nordufer des Sees. Die Richter stuften den damals 25-Jährigen aufgrund seiner schweren Persönlichkeitsstörung sowie wegen seines Alkohol- und Drogenmissbrauchs als erheblich vermindert schuldfähig ein und ordneten eine Unterbringung in einer Psychiatrie an.
Täter laut Behörden nicht mehr psychisch krank
Für den Fall, dass Alexander K. vor dem Ende der zwölfjährigen Haftzeit für geheilt erklärt würde, sollte er laut dem Gerichtsurteil in ein Gefängnis verlegt werden. Im Sommer 2021 entließen die Behörden K. aus dem Maßregelvollzug in Moringen, da bei dem Mörder im Sinne des Strafrechts keine psychiatrische Störung mehr diagnostiziert werden könne, wie es damals hieß. Auch seine Drogensucht habe demnach therapiert werden können. Seitdem sitzt Alexander K. in der JVA Sehnde seine restliche Strafe ab.
Angehörige entsetzt, Fachleute unsicher
Angehörige der Ermordeten zeigten sich angesichts seiner anstehenden Entlassung entsetzt. Der Sohn der Frau sagte in dem Podcast "Mord auf Ex", er sei sich sicher, dass Alexander K. wieder morden werde. Davon sei er zu 100 Prozent überzeugt. Fachleute, wie der Kriminologe und ehemalige niedersächsische Justizminister Christian Pfeiffer reagieren auf diese Frage, ob von K. noch eine Gefahr ausgeht, zurückhaltend. Es sei demnach unklar, wie er heute zu der Tat steht und ob er sie bereut oder immer noch Gewaltfantasien hat, sagte Pfeiffer dem NDR Niedersachsen. Aus seiner Sicht könne Alexander K. weiterhin ein gefährlicher Mensch sein - es sei völlig offen, ob seine Therapie tatsächlich erfolgreich war. Trotzdem gebe es keinen Grund, "Alarm" zu schreien, da der Staat ihn ja zunächst weiter im Blick behalte, so Pfeiffer.
Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 27.05.2025 | 06:00 Uhr