Das Landgericht in Osnabrück.

Niedersachsen Mit 98 Messerstichen getötet? Mann aus Vechta erneut vor Gericht

Stand: 26.05.2025 17:27 Uhr

Im Juni 2023 soll ein Mann aus Vechta seine Ex-Freundin mit fast 100 Messerstichen getötet haben. Seit Montag wird der Fall noch einmal verhandelt - und der Angeklagte hat die Tat erneut gestanden.

Der neue Prozess ist notwendig geworden, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) das ursprüngliche Urteil des Landgerichts Oldenburg im Februar aufgehoben hatte. Es hatte den Mann im vergangenen Oktober zu zehn Jahren Haft wegen vorsätzlichen Totschlags verurteilt. Sowohl der Angeklagte als auch die Angehörigen der getöteten 23-Jährigen hatten Revision eingelegt.

Revisionsprozess nun in Osnabrück

Dabei ging es aus Sicht der Verteidigung nicht um die Schuldfrage - schließlich gestand der 31-Jährige an diesem Montag vor dem Landgericht Osnabrück erneut, im Juni 2023 seine Ex-Freundin getötet zu haben. Vielmehr bemängelte der Angeklagte nach dem ersten Urteil, dass das Gericht strafverschärfend gewertet hatte, dass er sein Messer nach der Tat abgewischt hatte. Die Angehörigen hingegen hatten kritisiert, dass das Gericht den Mordvorwurf der Heimtücke in seinem Urteil nicht gewürdigt hatte. Beides akzeptierte der BGH als Revisionsgrund - er hob das Urteil auf und verwies den Fall an das Landgericht Osnabrück.

Ex-Freundin wollte gehen, Angeklagter stach zu

Der im nordrhein-westfälischen Kleve geborene Angeklagte sagte, dass er am Tattag vor dem Treffen bei sich zu Hause viel Alkohol getrunken habe, weil er nervös gewesen sei. Als er mit ihr habe schlafen wollen, habe sie das abgelehnt. Schließlich wollte die junge Frau gehen, sagte der Angeklagte weiter, woraufhin er ein Messer gegriffen und sie mit den Worten "Setz dich hin" daran gehindert habe. Sie habe um Hilfe geschrien, er habe ihr den Mund zugehalten, sie ihm in den Finger gebissen. Dann habe er auf sie eingestochen. Schließlich wollte er sich selbst umbringen, wie er weiter ausführte, habe dann aber doch die Polizei verständigt.

Angeklagter über Ex-Freundin: Sie war ein Familienmensch

Zur Begründung für die Tat sagte er: "Es war eine emotionale Überforderung." Er habe kreuz und quer gestochen und dabei wie in einem Tunnelblick nur auf ihr Gesicht geachtet. Über sich sagte er, dass er wegen depressiver Episoden Medikamente genommen, diese aber einige Monate vor der Tat abgesetzt habe. Die Folgen seien starke Nebenwirkungen und Schlafprobleme gewesen. Über die Beziehung zwischen den beiden sagte er, dass die 23-Jährige ein Familienmensch gewesen sei - im Gegensatz zu ihm. Er habe soziale Ängste gehabt und mit ihr immer wieder über Selbstmord geredet. Sie habe ihn zwar immer wieder aufgebaut, aber: "Mein Verhalten war vielleicht auch zu viel für eine junge Frau wie sie", sagte er, und: Eigentlich habe seine Freundin die Beziehung schon ein Jahr zuvor beendet.

Für den Revisionsprozess sind insgesamt sechs Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll am 9. Juli fallen.  

Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Niedersachsen | Regional Osnabrück | 26.05.2025 | 06:30 Uhr