
Mecklenburg-Vorpommern Keine Arbeitspflicht für Asylbewerber und Bürgergeldbezieher in Schwerin
Die Stadtvertretung in Schwerin hatte beschlossen, Asylbewerber und Bürgergeldbezieher zur Arbeit zu verpflichten. Oberbürgermeister Badenschier verwies bei der Veröffentlichung seines Konzeptes auf rechtliche Bedenken.
In Schwerin wird es voraussichtlich keine Arbeitspflicht für Asylbewerber und Bürgergeldempfänger geben. Das sei rechtlich nicht möglich, heißt es in einem Konzept, das Oberbürgermeister Rico Badenschier (SPD) am Freitagmittag vorgestellt hat. Es gebe keine ausdrückliche Regelung des Gesetzgebers, eine Gegenleistung für in Anspruch genommene Sozialleistungen zu verlangen, so Badenschier. Laut Grundgesetz dürfe niemand zur Arbeit gezwungen werden - außer bei einer für alle gleichen Dienstleistungspflicht.
Arbeitspflicht "wahrscheinlich verfassungswidrig"
Das Konzept zeige, dass eine Arbeitspflicht für Bürgergeldempfänger rechtlich nicht möglich und wahrscheinlich verfassungswidrig sei, so Badenschier. Für Asylbewerber wiederum gebe es Arbeitsgelegenheiten, zumeist in den Unterkünften, zum Beispiel in der Hauswirtschaft, bei der Essensversorgung oder als Übersetzer bei Behördengängen. Das Thema könnte auf der Stadtvertretersitzung am kommenden Montag noch einmal eine Rolle spielen.
Ersetzungsantrag der CDU nach AfD-Initiative
Die Stadtvertretung Schwerins hatte im vergangenen Dezember mit Stimmen von CDU, AfD, FDP und der Fraktion Unabhängige Bürger beschlossen, Asylbewerber und Bürgergeldempfänger künftig zur Arbeit zu verpflichten. Die CDU hatte das Vorhaben eingebracht und dafür einen Antrag der AfD überarbeitet. Der Vorsitzende der CDU-Fraktion in der Stadtvertretung, Gert Rudolf, sagte im Dezember: "Wir wollten klare Linie zeigen, dass - wer Leistungen vom Staat erhält, wenn nichts dagegen spricht - für diese Leistung eine Gegenleistung erbringt". Linke, SPD und Grüne stimmten dagegen.
Warnung von Arbeitsmarktforscher
Schon im Dezember warnte auch Arbeitsmarktforscher Herbert Brücker, dass Arbeitsgelegenheiten oft wenig brächten oder sogar schaden könnten. Sie seien teuer, aufwendig und könnten wichtige Maßnahmen wie Sprach- und Integrationskurse behindern. Ziel müsse sein, die Menschen dauerhaft im ersten Arbeitsmarkt unterzubringen, nicht "Beschäftigungstherapie" zu betreiben.
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NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 16.05.2025 | 14:00 Uhr