Peter Feldmann, SPD-Oberbürgermeister von Frankfurt, tritt nach Bekanntgabe seiner Abwahl im Römer vor die Medien. Der umstrittene Politiker muss sich derzeit unter anderem wegen Korruptionsvorwürfen vor Gericht verantworten. Frankfurts umstrittener Oberbürgermeister Feldmann (SPD) ist bei einem Bürgerentscheid abgewählt worden.

Hessen Frankfurter Ex-OB Peter Feldmann darf Ruhegehalt behalten - Verfahren eingestellt

Stand: 26.05.2025 16:08 Uhr

Das hessische Innenministerium hat das Disziplinarverfahren gegen den früheren Frankfurter Oberbürgermeister Feldmann endgültig eingestellt. Damit kann Feldmann weiter sein Ruhegehalt beziehen. Für sein Verhalten in der AWO-Affäre wird er allerdings getadelt.

Von Volker Siefert

Nach fast fünf Jahren hat das hessische Innenministerium einen Schlussstrich unter das disziplinarrechtliche Verfahren gegen den früheren Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann gezogen. Wie das Ministerium dem hr auf Anfrage mitteilte, wurde es Anfang Mai eingestellt. Damit bleibt dem 2022 abgewählten Feldmann sein Ruhegehalt erhalten.

Das Ministerium begründet die Einstellung des Verfahrens damit, dass Feldmann einen hohen persönlichen und politischen Reputationsverlust erlitten habe. Für ihn spreche auch, dass er rund 33.000 Euro an die AWO Frankfurt zurückzahlte und das Disziplinarverfahren gegen sich selbst eingeleitet hatte.

Feldmann erleichtert: "Belastende Zeit der Ungewissheit hat ein Ende"

Vor diesem Hintergrund sei eine "Aberkennung des Ruhegehalts unverhältnismäßig" gewesen, so das Ministerium. Andere Möglichkeiten, ihn zu sanktionieren, gibt es laut Ministerium nicht.

Feldmann zeigte sich in einer Stellungnahme am Montag erleichtert über den Abschluss des Verfahrens. "Es war für mich seit 2019 eine fast sechs Jahre dauernde, mich und meine Familie belastende Zeit der Ungewissheit, die jetzt endlich ein Ende hat", teilte er mit. "Ich danke allen, die mich in dieser Zeit unterstützt und aufgemuntert haben."

Tadel für Verhalten in der AWO-Affäre

Trotz der Einstellung des Verfahrens sprach das Ministerium eine "deutliche Missbilligung" gegen Feldmann als Beamten aus. Gemeint ist damit, dass das Ministerium sein Verhalten in der AWO-Affäre als pflichtwidrig tadelt.

Feldmanns frühere Ehefrau hatte durch seine Nähe zur damaligen Führung der Frankfurter AWO die Stelle als Leiterin einer Kita des Sozialverbandes bekommen. Feldmann selbst profitierte vom Aufruf der AWO-Leitung zu Wahlkampfspenden. Das Landgericht Frankfurt verurteilte ihn Ende 2022 wegen Vorteilsannahme im Amt zu einer Geldstrafe.

Feldmann meidet die Öffentlichkeit seit der Abwahl

Der Bundesgerichtshof lehnte Feldmanns Antrag auf Revision 2023 ab. Seit seiner Abwahl als Oberbürgermeister befindet sich der inzwischen 66-Jährige im Ruhestand und tritt öffentlich kaum noch in Erscheinung. Fragen des hr zur Einstellung seines Disziplinarverfahrens hatte er im Vorfeld nicht beantwortet. Gegen die "deutliche Missbilligung" könnte er vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden Klage einreichen.

Da Oberbürgermeister in der Stadtverwaltung niemanden direkt über sich haben, ist ihr oberster Dienstherr der Innenminister. Im März 2020 beantragte Feldmann bei dem damaligen Innenminister Peter Beuth (CDU) das Verfahren gegen sich selbst, mit dem Ziel, von den in der Öffentlichkeit diskutierten Vorwürfen rund um die AWO-Affäre freigesprochen zu werden. Aufgrund der kurz danach eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn wurde das Verfahren jedoch lange ausgesetzt.

Abwägung: Wann ist das Ansehen des Staates geschädigt?

Nachdem das Urteil gegen Feldmann rechtskräftig geworden war, prüfte das Innenministerium den sogenannten dienstrechtlichen Überhang. Die schärfste Strafe ist die Entlassung aus dem Dienst oder, bei Beamten im Ruhestand, die Streichung oder Kürzung der Pension. Dies ist zwingend dann der Fall, wenn eine Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr gegen den Beamten verhängt wurde. Das war bei Feldmann nicht der Fall.

Ein Beamter kann aber auch aus dem Dienst entfernt werden oder sein Ruhegehalt verlieren, wenn sein Fehlverhalten das Ansehen des Staates stark geschädigt hat. In diesem Fall kann das Innenministerium eine entsprechende Klage gegen den Beamten vor dem Verwaltungsgericht einreichen. Davon machte das Ministerium bei Feldmann keinen Gebrauch.

Beamtenbund kann Entscheidung nachvollziehen

Heini Schmitt vom Deutschen Beamtenbund Hessen (DBB) kann die Entscheidung des Innenministeriums nachvollziehen. Feldmann sei schon lange nicht mehr im Amt, halte sich in der Öffentlichkeit zurück. Er verursache deshalb auch keinen Schaden mehr für das Ansehen des Staates, erklärt Schmitt auf hr-Anfrage.

"Von Relevanz ist auch die Frage, ob das Verhalten eines Ruhestandsbeamten, das einen Schaden für das Ansehen des Berufsbeamtentums bedeuten könnte, fortgesetzt wird, oder ob es beendet wurde", so Schmitt.

Rechtsexperte: "Große Milde" im Fall Feldmann

Aus Sicht des Frankfurter Beamtenrechtlers Michael Hofferbert hat das Ministerium bei Feldmann große Milde walten lassen. Die vom Ministerium vorgebrachten entlastenden Gründe würden aus seiner Sicht bei einem Dienstvergehen mittleren Gewichtes, etwa einer Trunkenheitsfahrt, taugen.

Aber im Fall eines wegen Vorteilsannahme im Amt verurteilten ehemaligen Oberbürgermeisters gehe es um ein sogenanntes Zugriffsdelikt, "das nur ausnahmsweise und unter besonderen, darzulegenden Bedingungen nicht zur Höchstmaßnahme führt." So habe Feldmann "gerade durch sein beharrliches Bestreiten und Festhalten an seinem Amt die Stadt und deren Verwaltung ins Gespräch und durch das Abwahlverfahren mit den dadurch ausgelösten Kosten in Misskredit gebracht," sagt Hofferbert. Der Beamtenrechtler ist nicht identisch mit dem Verteidiger Feldmanns gleichen Nachnamens in dessen Strafverfahren.

Wäre härtere Strafe gerechtfertigt gewesen?

Das Argument des Ministeriums, wegen des Reputationsverlusts besondere Milde walten zu lassen, lässt der Beamtenrechtler nicht gelten. Umgekehrt werde ein Schuh draus, so Hofferbert. "Dieser Verlust entsteht regelmäßig dann, wenn man ein höherwertiges Amt innehat, was gerade eine Verschärfung der Maßnahme rechtfertigt."

Folge man der Argumentation des Ministeriums, dürfe ein Oberbürgermeister deutlicher danebenlangen und tiefer in die Kasse greifen als ein Hausmeister, der keine "Reputation" zu verlieren hat, meint der Beamtenrechtler.