
Bremen Polizei bis Schule: Wo sind religiöse Symbole in Bremen tabu?
Ein Nachwuchspolizist der Bremer Polizei hat für Aufsehen gesorgt, weil er auf einer Rekrutenfeier einen Turban trug. Wir erklären, wo in Bremen religiöse Symbole erlaubt sind und wo nicht.
Wie geht Bremen als Arbeitgeber in anderen Berufen, zum Beispiel in der Justiz oder in der Schule, damit um, wenn Menschen ihren Glauben auch nach außen hin zeigen? Was wiegt schwerer, Glaubensfreiheit oder Neutralitätsgebot? Die wichtigsten Fragen und Antworten beantworten wir hier.
Wie müssen Beamtinnen und Beamte generell auftreten?
Auch für Bremer Beamtinnen und Beamte gilt generell das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG). In Paragraf 34 dieses Bundesgesetztes ist beispielsweise geregelt, dass "Beamtinnen und Beamte […] bei der Ausübung des Dienstes oder bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug auch hinsichtlich ihres Erscheinungsbilds Rücksicht auf das ihrem Amt entgegengebrachte Vertrauen zu nehmen" haben.
So gilt grundsätzlich ein Verhüllungsverbot im Dienst. Das Tragen bestimmter Kleidung, Schmuck, Symbole und Tätowierungen sowie die Art der Haar- und Barttracht können darüber hinaus eingeschränkt oder untersagt werden, "soweit die Funktionsfähigkeit der Verwaltung oder die Pflicht zum achtungs- und vertrauenswürdigen Verhalten dies erfordert."

Als staatliche Institution ist für die Polizei ein neutraler Auftritt geboten.
Was gilt für religiöse oder weltanschauliche Symbole?
Für religiöse oder weltanschauliche Merkmale des Erscheinungsbilds gilt allerdings: Sie können "nur dann eingeschränkt oder untersagt werden, wenn sie […] das Vertrauen in die neutrale Amtsführung der Beamtin oder des Beamten […] beeinträchtigen."
Was das im Einzelnen heißen kann, müssen aber die Bundesländer, also auch Bremen, selbst bestimmen. Das heißt, nur dort, wo Bremen eigene Gesetzesgrundlagen geschaffen hat, darf das Tragen religiöser Symbole überhaupt eingeschränkt werden.
Eine Grundlage dafür hat Bremen im Bremisches Beamtengesetz (BremBG) geschaffen, das beispielsweise dem Innensenator oder der Justizsenatorin Handlungsspielräume gibt.
Welche Regeln müssen Bremens Polizeibeamte befolgen?
Paragraf 56 des Bremischen Beamtengesetzes besagt beispielsweise, dass der Senator für Inneres für die Polizei Einzelheiten über das äußere Erscheinungsbild der Beamtinnen und Beamten durch Rechtsverordnungen regeln darf.
Eine solche ausdrückliche Regelung gibt es bislang allerdings für Anwärter, Polizistinnen oder Kommissare nicht. Weshalb es in Bremen erlaubt ist, dass beispielsweise ein Kommissaranwärter einen Turban als Symbol der Sikh-Religion statt einer Polizeimütze trägt.
"Der Senator für Inneres und Sport plant nun, als ersten Schritt eine Rechtsverordnung für Polizeibeamte zu erlassen", sagt Innenressort-Sprecher René Möller. Sie solle das Tragen religiöser Kopfbedeckungen regeln.

Für Feuerwehrkräfte schließt schon das Tragen der Dienstkleidung das Tragen bestimmer religiöser Kopfbedeckungen aus.
Wie ist die Situation bei der Bremer Feuerwehr?
Hier ist die Situation ähnlich wie bei der Bremer Polizei. Denn auch für die Feuerwehr ist Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) zuständig.
Bevor auch hier eine Rechtsverordnung kommt, will das Innenressort jedoch erst die entsprechende Verordnung für die Polizei auf den Weg bringen. "Eine mögliche Regelung für Feuerwehrbeamte kann im Anschluss daran geprüft und bewertet werden", sagt Ressortsprecher Möller.
Schon jetzt dürfte das Tragen eines Kopftuches bei der Feuerwehr im Einsatz aber kaum eine Option sein – trotz religiöser Grundrechte.
Die Religionsfreiheit schützt zwar vieles, sie gilt aber nicht schrankenlos.
(Kirsten Wiese, Juristin und jahrelang Ausbilderin an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Bremen)
Was gilt für Richterinnen und Richter in Bremen?
"Für die Justiz als unmittelbare staatliche Grundfunktion gilt das Gebot der distanzierten religiös-weltanschaulichen Neutralität in besonderem Maße", sagt Justizressort-Sprecherin Stephanie Dehne. Die Pflicht, eine neutrale Amtstracht zu tragen, gehe auf eine Verfügung des Senators für Justiz und Verfassung aus dem Jahr 1962 zurück.

Richterinnen und Richter sind in Bremen verpflichtet, bei öffentlichen Hauptverhandlungen eine Robe zu tragen.
Was dürfen Lehrerinnen und Lehrer?
Für Schulen hat die Hansestadt ebenfalls Regeln festgelegt. So heißt es im Bremischen Schulgesetz in Paragraf 59: "Die öffentlichen Schulen haben religiöse und weltanschauliche Neutralität zu wahren." Dieser Verpflichtung müsse das Verhalten der Lehr-, sozialpädagogischen Fach- und Betreuungskräfte gerecht werden.
Dies bezieht sich laut Gesetz sowohl auf das Verhalten wie auch für "das äußere Erscheinungsbild der Lehrkräfte und des betreuenden Personals". Beides dürfe nicht die religiösen und weltanschaulichen Empfindungen der Schülerinnen und Schüler und der Erziehungsberechtigten stören oder den Schulfrieden gefährden, heißt es im Schulgesetz.
"Bei der Gefährdung des Schulfriedens kommt es dabei allerdings immer auf die konkrete Gefährdung an, nicht auf die abstrakte Möglichkeit", sagt Bildungsressort-Sprecherin Patricia Brandt. So dürfen Lehrerinnen zum Beispiel ein Kopftuch tragen, solange es keine konkreten Gründe gibt, die dagegen sprechen.
Dieses Thema im Programm:
buten un binnen, 23. Mai 2025, 19:30 Uhr