
Brandenburg Post-Vac-Syndrom: Laut Gesundheitsministerium fast keine Corona-Impfschäden in Brandenburg
Sieben Mal wurde das Post-Vac-Syndrom in Brandenburg anerkannt, bei mehr als 400 Anträgen - und mehr als 1,7 Millionen Geimpften. Generell gebe es wenige Beeinträchtigungen nach einer Corona-Impfung, so das Gesundheitsministerium.
In Brandenburg erhalten derzeit nach Angaben des Gesundheitsministeriums 84 Menschen Versorgungsleistungen aufgrund eines anerkannten Impfschadens. Darunter seien zwei Fälle, in denen im Zusammenhang mit einer Corona-Schutzimpfung monatliche Entschädigungszahlungen gewährt würden, teilte das Ministerium am Montag in Potsdam mit.
In fünf weiteren Fällen wurde zwar ein Zusammenhang mit einer Corona-Schutzimpfung hergestellt, allerdings ist der Grad der Beeinträchtigung bei diesen Personen nicht so hoch, dass sie monatliche Zahlungen erhalten. Sie hätten wohl eine Entschädigung in anderer Form erhalten, erklärte das Ministerium auf Nachfrage von rbb|24.
Insgesamt seien im Bundesland mehr als 1,7 Millionen Menschen gegen Corona geimpft. Nur in wenigen Fällen seien unerwünschte Ereignisse und gesundheitliche Beeinträchtigungen nach einer Covid-19-Impfung bekannt.
Demnach gingen konkret bis Ende April bei dem für Entschädigungen zuständigen Landesamt für Soziales und Versorgung 417 Anträge auf Anerkennung eines Corona-Impfschadens ein. Über 316 Anträge sei bislang entschieden worden. Sieben Anträge seien anerkannt, 286 abgelehnt und 23 an die zuständige Behörde eines anderen Bundeslandes weitergeleitet worden.
Die Brandenburger Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos) sagte dem rbb, sie könne nachvollziehen, dass Betroffene schnellere Hilfe wollten. "Ich verstehe die Betroffenen, dass hier keine Zeit ist, zu warten. Es wurde auch schon viel Zeit verschenkt, deshalb müssen wir jetzt auch ganz dringend an das Entschädigungsrecht und an die zur Verfügung stehenden Maßnahmen, die wir da haben", so Müller in rbb24 Brandenburg aktuell. Da Entschädigungen aus Steuer- oder Beitragsmitteln bezahlt würden, müsse eben genau geprüft werden, ob der Schaden wirklich auf die entsprechende Ursache zurückzuführen sei.
Gesundheitsministerin ruft zu sensiblen Umgang mit Betroffenen
Jeder Antrag werde intensiv versorgungsärztlich geprüft und bewertet, hieß es. Die Ablehnungen seien bis auf sehr wenige Ausnahmen darin begründet gewesen, dass kein ursächlicher Zusammenhang zwischen den geltend gemachten Gesundheitsstörungen und der Corona-Schutzimpfung festgestellt werden konnte. In etwa der Hälfte dieser Fälle sei Widerspruch eingelegt worden.
Gesundheitsministerin Müller rief zugleich zu einem sensiblen Umgang mit Betroffenen des sogenannten Post-Vac-Syndroms mit Symptomen wie starker Erschöpfung und körperlicher Schwäche auf. Diese seltenen tragischen Fälle dürften nicht einfach ignoriert werden, betonte sie.
Sendung: rbb24 Brandenburg Aktuell, 26.05.2025, 19:30 Uhr