Michael Fischer (l), Leiter vom Berliner Verfassungsschutz, und Iris Spranger (SPD), Berlins Innensenatorin, nehmen an einer Pressekonferenz nach einer Sitzung des Berliner Senats teil. (Quelle: dpa/Christophe Gateau)

Berlin Berliner Verfassungsschutz darf künftig auch Verdachtsfälle nennen

Stand: 20.05.2025 15:19 Uhr

Der Berliner Verfassungsschutz soll sich noch vor Ende des Jahres auch öffentlich über Verdachtsfälle der Verfassungsfeindlichkeit bei der Beobachtung von Gruppen oder Parteien äußern können. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat der Senat beschlossen, das Abgeordnetenhaus soll sie noch in diesem Jahr verabschieden.
 
Bisher war das dem Berliner Verfassungsschutz, der als Abteilung zur Senatsinnenverwaltung gehört, gesetzlich nicht erlaubt. Er darf erst informieren, wenn eine Partei oder Organisation als "gesichert extremistisch" eingestuft ist. In den Medien wird schon seit Jahren darüber spekuliert, dass die Berliner AfD als Verdachtsfall beobachtet wird. Eine offizielle Bestätigung dafür gibt es nicht.

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Innensenatorin und Verfassungsschutzchef äußern sich nicht zu AfD-Einstufung

Innensenatorin Iris Spranger (SPD) und Verfassungsschutzchef Michael Fischer lehnten auch aktuell eine konkrete Aussage zur AfD ab. Beide betonten nur, man prüfe das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz über die AfD sehr genau. "Sie können davon ausgehen, dass wir uns sehr genau alles anschauen", sagte Spranger. Man analysiere dabei natürlich auch, was für Berlin zutreffe.
 
Im Bund hatte der Verfassungsschutz Anfang Mai die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch hochgestuft. Die Partei reagierte mit einem Eilantrag. Bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln legte das Bundesamt für Verfassungsschutz die neue Einstufung auf Eis und führt die AfD zunächst weiter nur als sogenannten Verdachtsfall.

Fischer: Werden nicht sofort alle Verdachtsfälle offenlegen

Spranger geht davon aus, dass die Gesetzesänderung "auf jeden Fall" noch in diesem Jahr vom Abgeordnetenhaus verabschiedet wird. Verfassungsschutzchef Fischer dämpfte aber die Erwartung, dass danach "sofort" alle Verdachtsfälle offengelegt werden.
 
Denn die Einstufung müsse vor Gericht Bestand haben, erklärte Fischer, und dafür brauche es Erkenntnisse, über die der Verfassungsschutz offen reden könne. Also nicht nur Informationen, die aus so geheimen Quellen stammen, dass man sie nicht öffentlich nennen darf.

Sendung: Radioeins, 20.05.2025, 09:00 Uhr