Ein tödlicher Arbeitsunfall aus dem Jahr 2023 (Archivbild).

Baden-Württemberg Tödliche Arbeitsunfälle: Das sind die gefährlichsten Branchen

Stand: 19.05.2025 12:30 Uhr

Tödliche Arbeitsunfälle wie der eines 27-Jährigen bei Bühlertann sind zum Glück selten. In bestimmten Berufszweigen ist das Risiko aber deutlich höher als bei anderen.

Von Raphael Moos

In Baden-Württemberg sind in diesem Jahr schon mindestens sechs Menschen am Arbeitsplatz tödlich verunglückt. Bundesweit geht die Zahl dieser Unfälle seit 1993 fast stetig zurück. Im Jahr 2024 waren es 351. Eine häufige Todesursache an der Arbeitsstätte sind Stürze aus mehr als einem Meter Höhe. Zum Beispiel vom Dach oder durch eine Lichtkuppel. Besonders viele tödliche Arbeitsunfälle passieren im Straßenverkehr, in der Landwirtschaft und auf dem Bau - in Heilbronn-Franken zuletzt in Bühlertann (Kreis Schwäbisch Hall).

Unfälle von kurios bis gerichtlich geregelt: "Die Notdurft dient eigenen Interessen"

Arbeitsunfälle allgemein sind alles andere als selten. Es gibt kuriose, wie den einer Lehrerin, die 2012 auf Klassenfahrt im Bierzelt von der Bank stürzte. Oder den eines Beamten, der im Schlaf vom Stuhl kippte. Es gibt die alltäglichen: Menschen schneiden sich mit dem Cuttermesser oder rutschen auf nassem Boden aus. Manche Fälle landen vor Gericht: So war ein Mechaniker auf der Toilette ausgerutscht und erlitt eine Gehirnerschütterung und eine Nackenprellung. Der Richter am Sozialgericht Heilbronn entschied damals, dass zwar der Hin- und Rückweg zum WC über die Berufsgenossenschaft versichert sind, nicht aber der Aufenthalt dort selbst. Vom Gericht hieß es 2018:

Die Verrichtung der Notdurft dient eigenen Interessen. Joachim von Berg, Richter am Sozialgericht Heilbronn

Manches Mal aber enden Arbeitsunfälle besonders tragisch, wie bei einem jungen Arbeiter, der bei der Kontrolle eines Krans in Bühlertann (Kreis Schwäbisch Hall) vergangene Woche eingeklemmt wurde und starb. Wenn es um tödliche Unfälle geht, lässt sich aufzeigen, wo und in welchem Beruf sie am häufigsten passieren.

Drei Bereiche mit erhöhtem Risiko

Gefährlich ist laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vor allem die Arbeit auf der Baustelle. So arbeiten beispielsweise Maurer, Dachdecker oder Gerüstbauer oft in der Höhe, umgeben von schweren Lasten und auf unebenen Untergründen. Die neuesten landesweiten Zahlen sind aus dem Jahr 2023. Von den 54 Unfalltoten in Baden-Württemberg stammten 15 aus dem Baugewerbe. Ein Beispiel aus dem Jahr 2025 ist ein Unfall in Erlenbach (Kreis Heilbronn), bei dem ein Arbeiter beim Entladen von Glasscheiben getötet wurde.

Ebenfalls gefährlich ist die Arbeit an Maschinen, insbesondere bei der Metallverarbeitung. Hier ließen im Berichtsjahr 2023 zwölf Menschen in Baden-Württemberg ihr Leben. Auf Rang drei landet die Arbeit hinter dem Steuer. Dazu zählen unter anderem Lkw und Stadtbahn, aber auch die Fahrten von Handelsvertretern oder die der mobilen Pflegedienste. Landesweit starben in diesen Bereichen elf Menschen im Job.

Nach dem Unfall: Die Stadtbahn in Ubstadt-Weiher wird abtransportiert

Männer viel häufiger betroffen als Frauen

Männer sind sehr viel häufiger betroffen als Frauen. Im Jahr 2023 waren von den 54 tödlich Verunglückten nur vier Frauen. Die Unfallversicherer führen dies darauf zurück, dass in Berufen mit höherem Unfallrisiko mehr Männer arbeiten. Beim Alter fällt auf, dass es zwischen 50 und 64 Jahren die meisten Todesfälle gibt. Ein erhöhtes Risiko lässt sich aufgrund der geringen Fallzahl aber daraus nicht ableiten.

Sonderfall Land- und Forstwirtschaft

Tödliche Arbeitsunfälle in der Landwirtschaft werden gesondert erfasst. Denn um sie kümmert sich die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Sie konnte auf SWR-Anfrage nur bundesweite Zahlen nennen. Demnach starben 2023 insgesamt 125 Menschen bei der Arbeit in der Land- und Forstwirtschaft.

Tödliche Arbeitsunfälle: Wer zahlt und wer meist nicht?

Stirbt ein Mensch durch einen Unfall bei der Arbeit, gewährt die gesetzliche Unfallversicherung mitunter verschiedene Leistungen. Beispiele sind Waisenrente oder Hinterbliebenenrente an Witwen und Witwer sowie eingetragene Lebenspartner und Partnerinnen. Auch das Sterbegeld für die Kosten der Bestattung und eine mögliche Überführung werden von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt.

Der Arbeitgeber haftet fast nie. Es sei denn, dass ihm ein Vorsatz oder eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können. Dann kann die Versicherung ihn unter Umständen in Regress nehmen - sich also Geld, das sie den Geschädigten oder Hinterbliebenen gezahlt hat, beim Arbeitgeber zurückholen.

Sendung am Mo., 19.5.2025 14:00 Uhr, SWR4 am Nachmittag, SWR4

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