
Baden-Württemberg Gekündigte Würth-Mitarbeiter: Entscheidung des Gerichts steht weiter aus
Nach den fristlosen Kündigungen dreier Würth-Mitarbeiter wurde am Mittwoch der letzte Fall verhandelt. Zwei Urteile stehen noch aus. In einem hat das Gericht bereits entschieden.
Vor dem Heilbronner Arbeitsgericht wurde am Mittwoch der letzte von insgesamt drei Fällen fristloser Kündigungen von Würth-Mitarbeitenden verhandelt. Das Urteil steht noch aus, genauso wie im Fall der Betriebsrätin, der bereits am Vortag verhandelt wurde. Im ersten Fall vergangene Woche hatte das Gericht die Kündigung bereits für unwirksam erklärt.
Hintergrund ist eine Unterschriftenaktion, mit der die Beschäftigten auf die aus ihrer Sicht "fehlende Wertschätzung und den mangelnden Respekt seitens der Führung" aufmerksam machten - kurz darauf wurde den drei Würth-Beschäftigten fristlos gekündigt.
Die beiden Betriebsräte sowie der IG-Metall-Vertrauensmann hatten gegen ihre Kündigungen geklagt.
Würth wirft Beschäftigten "massive Täuschung" vor
Die Liste mit 287 Unterschriften von Kolleginnen und Kollegen wurde im Oktober bei einer Betriebsversammlung direkt an Firmenchef Reinhold Würth übergeben.
Der Vorwurf des Unternehmens: Die drei Mitarbeitenden hätten ihre Kollegen teilweise "massiv getäuscht". Sie hätten nicht transparent über Inhalt und Ziel der Unterschriftenliste informiert. Laut Würth sollen 49 von 50 befragten Mitarbeitenden nicht gewusst haben, was sie unterschrieben haben, oder seien unzureichend beziehungsweise fehlerhaft aufgeklärt worden. Alle Kläger bestreiten das. In zwei Fällen stehen die Entscheidungen des Gerichts noch aus.
Weitere Prozesse zu dem Fall
Ein erster Gütetermin vor Gericht im Dezember blieb ohne Ergebnis. Vergangene Woche entschied das Arbeitsgericht Heilbronn im ersten der drei Kündigungsfälle zugunsten des Klägers: Der Mitarbeiter muss zunächst weiter beschäftigt werden. Würth hat bereits angekündigt, Berufung einzulegen. In einer Stellungnahme des Unternehmens heißt es, man nehme die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis, vertrete jedoch eine andere Rechtsauffassung.
Sendung am Di., 20.5.2025 9:00 Uhr, SWR Aktuell am Vormittag, SWR Aktuell